§ 1 Vertragsparteien

Vermieter: Leonie und Dr. Felix Nieberding, Lettweg 13a, 40667 Meerbusch.

Mieter: Interessierter, der eine Buchungsanfrage an den Vermieter stellt.

§ 2 Zustandekommen des Mietvertrags
Der Mietvertrag kommt zustande, indem der Mieter eine verbindliche Buchungsanfrage stellt und der Vermieter eine entsprechende Buchungsbestätigung herausschickt.


§ 3 Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter die Ferienwohnung Nr. 206 in der „Inselresidenz Strandburg“, Strandstraße 4, 26571 Juist.

Die Größe der Mieträume beträgt ca. 50 m². Die Ausstattung der Wohnung ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website www.ferienwohnung-juist-strandburg.de.

Babybett und/oder Kinderhochstuhl werden auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Weiterhin enthalten im Mietpreis sind Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher und Bademäntel. Bei Anreise liegen Mieter 2 Bademäntel bereit, weitere Bademäntel für Mitreisende, auch Kindergrößen, können bei der Hausdame erfragt werden.
 Die maximale Belegungszahl der Wohnung beträgt 5 Personen. Hierzu stehen den Gästen 1 Doppelbett, 1 Einzelbett und ein Etagenbett zur Verfügung. Die Récamiere und das Sofa im Wohnzimmer sind keine Schlafplätze.

Die Ferienwohnung wird zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der maximalen Personenzahl belegt werden.

Dem Mieter werden zu Mietbeginn 2 Wohnungsschlüssel übergeben.

Bei der Wohnung handelt es sich um eine Nichtraucherwohnung. Die Wohnung darf mit max. 1 Hund bewohnt werden (siehe hierzu § 8)

Münzwaschmaschinen und -trockner stehen im Untergeschoß zur allgemeinen Verfügung.

§ 4 Mietdauer, An- und Abreise

Die jeweilige Mietdauer ergibt sich aus der verbindlichen Buchungsbestätigung. Die Ferienwohnung wird vermietet vom Anreisetag ab 15:00 Uhr bis zum Abreisetag bis 10:00 Uhr. (Die Abreise ist verbindlich. Sollte der Mieter am Anreisetag früher auf der Insel sein, kann die Wohnung nach Rücksprache mit der Hausdame ggf. früher bezogen werden.)

Zum Ende der Mietzeit hat der Mieter das Objekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die Schlüssel sind in den Briefkasten an der Rezeption zu werfen. Die Reinigung von Besteck und Geschirr ist Sache des Mieters und nicht Teil der Endreinigung. Die Spülmaschine ist ausgeräumt zu übergeben. Der Müll ist vom Gast vor der Abreise nach den Mülltrennungsvorschriften der Gemeinde Juist zu entsorgen. Weiterhin wird der Mieter gebeten, die Bettwäsche abzuziehen.

§ 5 Miete, Zahlungsweise

Die Höhe der Miete inkl. Endreinigung ergibt sich aus der verbindlichen Buchungsbestätigung. In der Miete sind 7% Umsatzsteuer enthalten. Verbrauchsabhängige Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser, Heizung usw. sind im Mietpreis enthalten. Der Mieter gibt bei seiner Buchung die verbindliche Personenzahl inkl. aller Kinder (mit Altersangaben) und Haustiere an (max. 1 Hund), die im angefragten Zeitraum in der Wohnung sein werden. Fallen für einzelne Personen Zusatzkosten an, werden stets alle Kinder bei der Gesamtzahl der Gäste mitgezählt.

Der Mieter hat direkt innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 20% des Gesamtmietpreises an den Vermieter zu zahlen. Der Restbetrag (80%) muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Bei 14 oder weniger Tagen zwischen Buchung und Anreise ist der gesamte Reisepreis auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Die Zahlung ist ausschließlich per Überweisung möglich, der Vermieter teilt dem Mieter die Bankverbindung in der Buchungsbestätigung mit.

Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen gemäß der Pauschalen nach §6 der vorliegenden Mietbedingungen.

Im Mietpreis enthalten ist die Bereitstellung von: Handtüchern (jeweils klein und groß pro Person, nicht als Strandtücher zu nutzen), Bademäntel (einer pro Person), Geschirrtücher, Spültücher, Nutzung des Kücheninventars wie Kaffeemaschine, Töpfe, Geschirr, Besteck etc., Nutzung des wohnungseigenen WLANs, Nutzung des Schwimmbads und der Saunalandschaft, Nutzung des Gemeinschaftshofes zum Abstellen von Fahrrädern.

§ 6 Rücktritt

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar in folgender Höhe:

  • ab 45 Tage vor Anreise: 20% des Mietpreises
  • ab 30 Tage vor Anreise: 35% des Mietpreises
  • ab 14 Tage vor Anreise: 50% des Mietpreises
  • ab 1 Tag vor Anreise: 80% des Mietpreises

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Objekt anderweitig zu vermieten. In diesem Fall ist die Entschädigung nur für die ursprünglich gebuchten, aber nicht vermieteten Tage anteilig fällig.

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist eine Rückzahlung des Mietpreises ausgeschlossen.

Eine Stornierung der Buchung kann nur in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.

Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

§ 7 Sorgfaltspflichten des Mieters, Haftung

Der Mieter hat die Ferienwohnung und die verbundenen Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Wohnung oder Gebäude hat der Mieter unverzüglich zu melden und zu ersetzen, wenn sie von ihm oder einer seiner Begleitpersonen oder Besucher verursacht wurden. 

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle (z.B. Windeln, Feuchttücher, Binden, Tampons), Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Es handelt sich bei der Ferienwohnung um ein Nichtraucherobjekt!

Bei Verlust eines Haustür-/Wohnungsschlüssels ist umgehend die Hausdame zu informieren. Der Ersatz des Schlüssels wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

Bei evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtung der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. einen evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Die Handtücher dürfen nicht mit zum Strand genommen werden.


 § 8 Aufenthalt mit Hund
Der Mieter bringt das benötigte Inventar für den Hund mit (Schlafgelegenheit wie zb. Hundekorb, Hundedecke, Schlafbox etc. Handtuch und Futternapf). 
In der Wohnung darf der Futternapf nicht auf Teppichböden eingerichtet werden. 

Aus hygienischen Gründen sind Polster- und Polstermöbel, Betten und anderes Mobiliar für den Hund tabu. 

Der Hund sollte nicht alleine in der Wohnung bleiben. 

Im Schwimmbad- und Saunabereich des Hauses sind Hunde nicht erlaubt. 

Nach dem Spaziergang säubert und trocknet der Mieter seinen Hund vor Betreten der Wohnung. Hierzu nutzt er das Waschbecken im Hof des Hauses. Zum Trocknen ist dafür das mitgebrachte Handtuch zu verwenden.

Aus hygienischen Gründen darf das Bad in der Wohnung, sowie die Handtücher der Wohnung zu diesem Zweck nicht verwendet werden. 

Der Mieter haftet für alle Schäden, die sein Hund in der Wohnung verursacht. 

Für den Fall, dass gegen die genannten Punkte verstossen wird, ist das Personal berechtigt, den Hausverwalter oder den Vermieter direkt zu informieren und einen Mehraufwand an Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Ebenso behält sich der Vermieter vor, eine Folgebuchung durch den Gast abzulehnen. 

 

§ 9 Textform

Änderungen oder Ergänzungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Mietbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zum Ausfüllen der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Mietbedingungen gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.